“Artikel 146: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”
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Deutscher Bundestag: XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Just a little reminder we don’t actually have a constitution yet in Germany.